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Dominik Maisriemel
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Klarheit im
Streitfall.

Als Sachverständiger für Online Marketing unterstütze ich bei Unklarheiten und Streitigkeiten – mit nachvollziehbaren Gutachten zu Leistungen, Kosten und Ergebnissen.

Für wen ich tätig bin

  • 01

    Gerichte

    Gutachten im Auftrag des Gerichts.

  • 02

    Anwaltskanzleien

    Privatgutachten zur Einschätzung und Vorbereitung von Verfahren.

  • 03

    Behörden

    Fachliche Beurteilung digitaler Leistungen und Vergaben.

  • 04

    Unternehmen

    Klärung von Streitfragen mit Agenturen und Dienstleistern – auch außergerichtlich.

Typische Fragestellungen

Worum es in Gutachten häufig geht

  • Wurde die vereinbarte Leistung im Online Marketing vollständig und fachgerecht erbracht?
  • Sind Honorare, Mediabudgets und abgerechnete Stunden nachvollziehbar und angemessen?
  • Entspricht eine Website, ein Shop oder eine Kampagne dem Stand der Technik?
  • Wurden Reichweiten, Rankings oder Kennzahlen korrekt dargestellt?
  • Welcher Schaden ist durch Fehler oder Ausfälle im Online Marketing entstanden?

Ablauf eines Gerichtsgutachtens

  1. Bestellung

    Gericht oder Staatsanwaltschaft bestellen den Sachverständigen aus der Gerichtssachverständigenliste. Ich prüfe Fachgebiet und Unbefangenheit und weise bei voraussichtlich hohen Kosten vorab darauf hin.

  2. Befundaufnahme

    Erhebung der Fakten: Analyse von Unterlagen, Daten, Werbekonten, Websites und Tracking. Die Parteien werden beigezogen, um das rechtliche Gehör zu wahren.

  3. Gutachten

    Aus dem Befund werden fachkundig Schlüsse gezogen. Das schriftliche Gutachten beantwortet ausschließlich die fachlichen Fragen des Gerichts – ohne rechtliche Beurteilung.

  4. Erörterung

    Mündliche Erläuterung in der Verhandlung und Beantwortung von Ergänzungsfragen des Gerichts und der Parteien.

  5. Gebühren

    Die Gebühren werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) beim Gericht geltend gemacht. Das Gericht bestimmt, wer die Kosten trägt.

Privatgutachten

Für Kanzleien, Unternehmen und Behörden erstelle ich auch Gutachten außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Fragestellung, Umfang und Honorar werden dabei vorab schriftlich vereinbart.