Klarheit im
Streitfall.
Als Sachverständiger für Online Marketing unterstütze ich bei Unklarheiten und Streitigkeiten – mit nachvollziehbaren Gutachten zu Leistungen, Kosten und Ergebnissen.
Für wen ich tätig bin
Gerichte
Gutachten im Auftrag des Gerichts.
Anwaltskanzleien
Privatgutachten zur Einschätzung und Vorbereitung von Verfahren.
Behörden
Fachliche Beurteilung digitaler Leistungen und Vergaben.
Unternehmen
Klärung von Streitfragen mit Agenturen und Dienstleistern – auch außergerichtlich.
Worum es in Gutachten häufig geht
- Wurde die vereinbarte Leistung im Online Marketing vollständig und fachgerecht erbracht?
- Sind Honorare, Mediabudgets und abgerechnete Stunden nachvollziehbar und angemessen?
- Entspricht eine Website, ein Shop oder eine Kampagne dem Stand der Technik?
- Wurden Reichweiten, Rankings oder Kennzahlen korrekt dargestellt?
- Welcher Schaden ist durch Fehler oder Ausfälle im Online Marketing entstanden?
Ablauf eines Gerichtsgutachtens
Bestellung
Gericht oder Staatsanwaltschaft bestellen den Sachverständigen aus der Gerichtssachverständigenliste. Ich prüfe Fachgebiet und Unbefangenheit und weise bei voraussichtlich hohen Kosten vorab darauf hin.
Befundaufnahme
Erhebung der Fakten: Analyse von Unterlagen, Daten, Werbekonten, Websites und Tracking. Die Parteien werden beigezogen, um das rechtliche Gehör zu wahren.
Gutachten
Aus dem Befund werden fachkundig Schlüsse gezogen. Das schriftliche Gutachten beantwortet ausschließlich die fachlichen Fragen des Gerichts – ohne rechtliche Beurteilung.
Erörterung
Mündliche Erläuterung in der Verhandlung und Beantwortung von Ergänzungsfragen des Gerichts und der Parteien.
Gebühren
Die Gebühren werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) beim Gericht geltend gemacht. Das Gericht bestimmt, wer die Kosten trägt.
Für Kanzleien, Unternehmen und Behörden erstelle ich auch Gutachten außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Fragestellung, Umfang und Honorar werden dabei vorab schriftlich vereinbart.